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EFRAG veröffentlicht eine Kompilation von Erläuterungen zu den ESRS

Die EFRAG veröffentlicht eine Sammlung von insgesamt 93 Erläuterungen zu den ESRS

Am 26.07.2024 veröffentlichte die EFRAG eine Kompilation von Erläuterungen zu den europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), um die zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS über die EFRAG ESRS Q&A-Plattform zu unterstützen.

Aufgrund der Komplexität der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Oktober 2023 eine Plattform zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der CSRD und den ESRS zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht es Unternehmen und weiteren Interessengruppen, ihre Fragen zu den ESRS einzureichen. Bis zum 30.07.2024 belief sich die Zahl der eingereichten Fragen auf 549.

Um diese Fragen zu beantworten, veröffentlichte die EFRAG bereits in den Monaten Februar, März und Mai 2024 drei Ausgaben der „ESRS Implementation Q&A Platform – Explanations”. Diese umfassen für die Monate Februar und März jeweils zwölf Antworten und für den Monat Mai 44 Erklärungen. Am 26.07.2024 veröffentlichte die EFRAG nun eine Sammlung von insgesamt 93 Erläuterungen zu den ESRS, die sowohl die 68 bereits zuvor veröffentlichten Antworten als auch 25 neue Erklärungen beinhaltet. Dieses konsolidierte Dokument zielt darauf ab, den Zugang zu allen von der EFRAG bereitgestellten Materialien zur ESRS-Umsetzung zu erleichtern.

Die Erläuterungen in dieser Kompilation sind nach der Struktur der ESRS unterteilt:

  • Allgemeine Anforderungen (ESRS 1) und Allgemeine Angaben (ESRS 2)
  • Umwelt-ESRS
  • Sozial-ESRS
  • Governance-ESRS

Mit der Zusammenstellung dieser Fragen und Antworten will die EFRAG einen Beitrag zur Beseitigung von Unklarheiten über die Inhalte bzw. Auslegung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards leisten (ESRS), der für eine reibungslose Umsetzung der ESRS unverzichtbar ist. Die EFRAG wird weiterhin gemäß ihren üblichen Verfahren Erklärungen veröffentlichen, einschließlich der Einbindung des EFRAG Sustainability Reporting Boards und der Technical Expert Group in öffentlichen Diskussionen.

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