https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-5/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-4/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-2/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/corinna-boecker/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker/

News

IDW veröffentlicht sieben neue Modulentwürfe zur Auslegung der ESRS

IDW eröffnet Konsultation zu neuen ESRS Modulentwürfen aus IDW RS FAB 100

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere ESRS Modulentwürfe verabschiedet. Diese sollen Nachhaltigkeitsprüfer und Unternehmen bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS unterstützen. Sie wurden am 29.11.2024 veröffentlicht und stehen bis 31.03.2025 zur Konsultation.

Der FAB des IDW (Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere Modulentwürfe zur präzisen Auslegung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Diese wurden am 29.11.2024 auf der Homepage des IDW veröffentlicht. Sie sind Bestandteil des sog. Modulstandards IDW RS FAB 100 und richten sich an Unternehmen und Nachhaltigkeitsprüfer. Ziel ist es, eine Hilfestellung bei der Anwendung der umfassenden ESRS zu geben und so eine einheitliche und verlässliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.

Die sieben neuen Entwürfe ergänzen die fünf finalen Module sowie die weiteren vier Modulentwürfe des IDW RS FAB 100, die bereits Ende August 2024 veröffentlicht wurden.

Themenschwerpunkte der sieben neuen ESRS-Modulentwürfe

Die Entwürfe greifen praxisnahe Fragen auf und bieten konkrete Hilfestellungen für die Anwendung der ESRS. Im Einzelnen behandeln sie folgende Fragestellungen:

  • ESRS 1-M2.5: Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernnachhaltigkeitsbericht, die aus anderen Gründen als deren finanzieller Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen werden
  • ESRS 1-M3.1: Übergangsbestimmungen aus ESRS 1
  • ESRS 1-M3.2: Verbindung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit den berichtspflichtigen Angabepflichten und Datenpunkten der themenbezogenen ESRS
  • ESRS 1-M3.3: Erhebliche Unterschiede zwischen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen auf Gruppenebene und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen eines oder mehrerer Tochterunternehmen
  • ESRS E1-M2: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung klimabezogener Risiken
  • ESRS E2-M1: Angabe der Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe und besonders besorgniserregender Stoffe gemäß Angabepflicht „E2-5“
  • ESRS G1-M1: Angaben zu Verurteilungen und Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften gemäß Angabepflicht „G1-4“

Die Frist zur Konsultation für diese neuen Modulentwürfe läuft bis zum 31.03.2025. Damit gewährt das IDW allen Interessierten ausreichend Zeit, die Vorschläge zu analysieren und Stellungnahmen einzureichen.

Zukünftige Entwicklungen

Weitere Modulentwürfe sind bereits in Vorbereitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Konsultation gestellt. Damit setzt das IDW seinen Beitrag zur Harmonisierung und Qualitätssicherung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch künftig fort.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

IDW veröffentlicht umfassende Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland verzögert sich weiter. Vor dem Hintergrund der mangels gesetzlicher Regelung bestehenden Unsicherheiten hat das IDW ein erweitertes Papier mit Antworten auf zentrale Fragen veröffentlicht (Stand: 16.12.2024). Unternehmen, Berater und Prüfer erhalten bspw. Unterstützung zum Berichtsrahmen, zu Prüfungsanforderungen und Befreiungsregelungen...
Advisory Sustainability

CSRD und ESRS: EU gibt Hilfestellungen zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission hat am 13.11.2024 eine umfassende Sammlung von Fragen und Antworten (FAQ) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Berichterstattungspflichten gemäß den europäischen Vorgaben sicher und korrekt zu erfüllen. Die FAQ bieten bspw. Orientierung zu Themen wie Anwendungspflichten, Berichterstattung über Wertschöpfungsketten und Prüfungspflichten. Sie richten...
Advisory Sustainability

Verspätete Umsetzung der CSRD und ihre Folgen

Die notwendige Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht steht aktuell noch aus. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition ist es höchst unsicher, wann dies nun erfolgen wird. Nach der CSRD müssen einige Gesellschaften allerdings bereits für 2024 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen prüfen lassen. Für diese stellen...
Audit Advisory Sustainability

ESMA-Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2024 veröffentlicht

Am 24.10.2024 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (ECEP) für die anstehende Prüfungssaison bekannt. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2024 relevant. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat zusammen mit...