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News

IDW veröffentlicht umfassende Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD

IDW gibt Hilfestellung für das Berichtsjahr 2024

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland verzögert sich weiter. Vor dem Hintergrund der mangels gesetzlicher Regelung bestehenden Unsicherheiten hat das IDW ein erweitertes Papier mit Antworten auf zentrale Fragen veröffentlicht (Stand: 16.12.2024). Unternehmen, Berater und Prüfer erhalten bspw. Unterstützung zum Berichtsrahmen, zu Prüfungsanforderungen und Befreiungsregelungen mit Blick auf das Berichtsjahr 2024.

Die Unsicherheit nach dem Bruch der Regierungskoalition verzögert die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter. Obwohl die Transformation der CSRD ohnehin schon hinter dem Zeitplan liegt, wird die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes erst im Jahr 2025 erfolgen. Insbesondere die grundsätzlich schon ab dem 01.01.2024 berichtspflichtigen großen börsennotierten Unternehmen sind enorm von den Auswirkungen dieser Verzögerung betroffen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bereits am 14.11.2024 ein erstes Mitgliederrundschreiben zu den Herausforderungen bei einer verspäteten – d. h. nicht mehr im Jahr 2024 erfolgenden – CSRD-Umsetzung veröffentlicht. Basierend darauf wurde am 18.12.2024 ein zweites Papier mit dem Rechtsstand 16.12.2024 publiziert, in dem insgesamt 27 Fragen und Antworten diskutiert werden. Der Fragenkatalog fokussiert die Problematik, dass nun für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024 in Deutschland kein neuer Rechtsrahmen existiert und somit die bisherigen Regelungen zur nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung weiter fortgelten – unabhängig davon, dass die betroffenen Unternehmen sich auf eine CSRD- und ESRS-konforme Berichterstattung vorbereitet haben.

Insgesamt vertritt das IDW die Auffassung, dass für das Berichtsjahr 2024 drei Optionen hinsichtlich der Berichterstattung zulässig sind:

  • Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung unter vollständiger Anwendung der veröffentlichten ESRS als Rahmenwerk.
  • Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung unter teilweiser Anwendung der veröffentlichten ESRS als Rahmenwerk.
  • Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung ohne Anwendung der veröffentlichten ESRS als Rahmenwerk.

Basierend darauf stellt das IDW Fragen und Antworten vor, die in folgende Bereiche gegliedert sind:

  • nichtfinanzielle Berichterstattung durch die Unternehmen (insgesamt 15 Fragen): zwei Fragen zum anzuwendenden Rechtsrahmen, acht Fragen zum Soll-Objekt der nichtfinanziellen Berichterstattung, drei Fragen zu den Befreiungsregeln sowie zwei Fragen zu weiteren Berichtspflichten.
  • drei Fragen zum Auftrag zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
  • zwei Fragen betreffend die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
  • Berichterstattung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung: in insgesamt sieben Fragen werden insbesondere Formulierungsbeispiele für verschiedene Arten von Prüfvermerken gegeben.

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