https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-5/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-4/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-2/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/corinna-boecker/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker/

News

Entwurf eines DRSC AH 5 zu DRS 20 veröffentlicht

Anwendungshinweis des DRSC zur nichtfinanziellen Konzernerklärung unter Beachtung der ESRS

Aus der noch nicht erfolgten Umsetzung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht resultieren diverse Anwendungsfragen, unter anderem für Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung abgeben müssen. In dem Entwurf des Anwendungshinweises zu DRS 20 (E-DRSC AH 5) sind Hilfestellungen für die Praxis insbesondere hinsichtlich der Interaktion der Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung gemäß DRS 20 mit den Bestimmungen der ESRS sowie zum Erstwendungszeitpunkt und Übergang vorgesehen.

Am 28.01.2025 hat das DRSC mit E-DRSC AH 5 den Entwurf eines Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen zu E-DRSC AH 5 können bis zum 26.02.2025 beim DRSC eingereicht werden.

Der aktuelle Entwurf des Anwendungshinweises steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen CSRD-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in nationales Recht. Entgegen den zeitlichen Anforderungen in dieser Richtlinie ist durch den deutschen Gesetzgeber bislang keine Umsetzung dieser Regelungen in deutsches Recht erfolgt.

Die CSRD sieht eine gestaffelte Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, wobei zunächst bilanzrechtlich große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern erstmals für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtet werden sollen, einen Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht aufzunehmen. Der mit der CSRD eingeführte Nachhaltigkeitsbericht soll die bisherige nichtfinanzielle Erklärung ablösen.

Aus der nach wie vor fehlenden Umsetzung in Deutschland resultieren diverse Fragestellungen in der Anwendungspraxis. Denn der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der CSRD für das Geschäftsjahr 2024 nicht richtlinienkonform umgesetzt. Es bleibt daher für deutsche Unternehmen dabei, dass auch für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin die Vorgaben zu den Berichtspflichten zur nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.

Bereits im Dezember 2024 hatte das DRSC das Briefing Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ herausgegeben, in dem die wichtigsten inhaltlichen Wechselwirkungen der gesetzlichen Bestimmungen im HGB und in den Vorgaben des DRS 20 für die nichtfinanzielle Berichterstattung mit den Berichtsanforderungen der CSRD und ESRS abgeglichen werden. Formal müssen die von der Berichtpflicht betroffenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung aufstellen. Für das Geschäftsjahr 2024 werden dabei erstmals und verbreitet die ESRS angewendet, um die Berichtspflichten im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung zu erfüllen. In E-DRSC AH 5 wird unter anderem die Frage adressiert, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.

Zudem wird die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS in dem Anwendungshinweis betrachtet.

Die vom DRSC beschlossenen Anwendungshinweise gelten, sofern keine explizite Festlegung hinsichtlich ihrer Geltungsdauer erfolgt, solange keine anders lautende Regelung durch den Gesetzgeber beschlossen wurde, und dienen als Hilfestellung für die Berichterstattung über die behandelten Sachverhalte in einem Abschluss oder Lagebericht, der nach den geltenden Vorschriften aufgestellt wird.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

IDW veröffentlicht umfassende Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland verzögert sich weiter. Vor dem Hintergrund der mangels gesetzlicher Regelung bestehenden Unsicherheiten hat das IDW ein erweitertes Papier mit Antworten auf zentrale Fragen veröffentlicht (Stand: 16.12.2024). Unternehmen, Berater und Prüfer erhalten bspw. Unterstützung zum Berichtsrahmen, zu Prüfungsanforderungen und Befreiungsregelungen...
Advisory Sustainability

IDW veröffentlicht sieben neue Modulentwürfe zur Auslegung der ESRS

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere ESRS Modulentwürfe verabschiedet. Diese sollen Nachhaltigkeitsprüfer und Unternehmen bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS unterstützen. Sie wurden am 29.11.2024 veröffentlicht und stehen bis 31.03.2025 zur Konsultation. Der FAB...
Advisory Sustainability

CSRD und ESRS: EU gibt Hilfestellungen zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission hat am 13.11.2024 eine umfassende Sammlung von Fragen und Antworten (FAQ) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Berichterstattungspflichten gemäß den europäischen Vorgaben sicher und korrekt zu erfüllen. Die FAQ bieten bspw. Orientierung zu Themen wie Anwendungspflichten, Berichterstattung über Wertschöpfungsketten und Prüfungspflichten. Sie richten...
Advisory Sustainability

Verspätete Umsetzung der CSRD und ihre Folgen

Die notwendige Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht steht aktuell noch aus. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition ist es höchst unsicher, wann dies nun erfolgen wird. Nach der CSRD müssen einige Gesellschaften allerdings bereits für 2024 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen prüfen lassen. Für diese stellen...