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Platform on Sustainable Finance legt Vorschläge zur Entlastung der EU-Taxonomie vor

Änderungen wie Materialitätsfilter, Proxy-Daten, KMU-Light-Track und schlankere DNSH sollen Reporting-Aufwand stark senken

Die EU-Taxonomie gilt als Maßstab für „grüne“ Aktivitäten – allerdings oft auch als Bürokratie­falle. Ein neues Gutachten der Platform on Sustainable Finance will das ändern: Weniger Kennzahlen, erlaubte Schätzwerte und ganz neue Tätigkeiten sollen Unternehmen entlasten und Investitionen erleichtern. Ob Brüssel daraus eine Pflicht macht, ist offen – doch wer die Vorschläge kennt, kann sich frühzeitig strategische Vorteile sichern.

Die EU-Beraterplattform für nachhaltiges Finanzwesen (Platform on Sustainable Finance, PSF) hat in diesem Frühjahr zwei entscheidende Reformvorschläge zur EU-Taxonomie vorgelegt. Im Februar präsentierte sie den Bericht „Simplifying the EU Taxonomy to Foster Sustainable Finance“: Er räumt ein, dass die aktuellen Offenlegungspflichten viele Unternehmen und Finanzhäuser überfordern. Die PSF empfiehlt daher, alle Taxonomie-Kennzahlen einer Materialitätsprüfung zu unterziehen und den Umfang der Berichtspflichten um etwa ein Drittel zu kürzen. Künftig sollen Schätzwerte („Proxies“) zugelassen sein, wenn Primärdaten nicht verfügbar sind. Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein freiwilliger Kurz-Leitfaden („Light Track“) vorgesehen.​

Anfang April folgte der Bericht „Advancing Sustainable Finance“, der die technischen Screening-Kriterien selbst ins Visier nimmt. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Klimakriterien schlägt die PSF dort präzisere Schwellenwerte, eine bessere Verknüpfung mit Klimaanpassungs-Erfordernissen und – besonders relevant für den Mittelstand – die Aufnahme neuer Tätigkeiten wie moderne Raffinations- und Recyclingverfahren, digital gesteuerte Effizienzlösungen oder Bergbau mit hohen Umweltstandards vor. Dadurch könnten weitere Investitionsprojekte die Kriterien der Taxonomie erfüllen und möglicherweise von günstigeren Finanzierungskonditionen profitieren.

Die Europäische Kommission überprüft derzeit beide Berichte. Nach einer öffentlichen Konsultation soll noch 2025 ein delegierter Rechtsakt verabschiedet werden. Ein Inkrafttreten wird für das Berichtsjahr 2027 als realistisch angesehen. Unternehmen bekommen damit eine deutliche Orientierung: Der Fokus verlagert sich von detailliertem, formalistischem Reporting hin zu relevanten Klimawirkungen und praxistauglichen Übergangslösungen.

Ob und in welcher Form die Kommission die PSF-Empfehlungen umsetzt, bleibt aktuell noch offen.

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