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Vorschlag zum “Omnibus IV-Paket” von der EU-Kommission am 21.05.2025 veröffentlicht

Geplante Einführung der neuen Unternehmenskategorie „Small Mid-Caps (SMCs)“

Mit dem 4. Omnibus-Paket vom 21.05.2025 schlägt die Europäische Kommission weitere konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor – darunter die Einführung einer neuen Unternehmensgröße („Small Mid-Caps“), die künftig von vereinfachten Berichtspflichten und regulatorischen Erleichterungen profitieren soll.

Am 21.05.2025 hat die EU-Kommission das sogenannte Omnibus IV-Paket im Entwurf vorgelegt. Ziel der gesamten Omnibus-Initiative ist es, administrative und regulatorische Belastungen für Unternehmen in der EU gezielt zu reduzieren. Die nun im 4. Omnibus-Paket vorgeschlagenen Erleichterungen zielen insbesondere auf mittelgroße Unternehmen, die bislang häufig denselben Pflichten unterlagen wie Großunternehmen, ohne jedoch über vergleichbare Ressourcen zu verfügen.

Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Einführung einer neuen Unternehmensgröße, der sogenannten Small Mid-Caps (SMCs). Diese sollen künftig eine eigenständige Gruppe zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einerseits sowie großen Kapitalgesellschaften andererseits darstellen.

Als SMCs gelten Unternehmen, die

  • nicht als KMU eingestuft sind,
  • weniger als 750 Beschäftigte haben und
  • entweder einen Jahresumsatz von unter 150 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von unter 129 Mio. EUR aufweisen.

Mit der Einführung der neuen Kategorie „SMC“ sollen regulatorische Erleichterungen in verschiedenen schon bestehenden EU-Richtlinien und EU-Verordnungen geschaffen werden, u. a. reduzierte Berichtspflichten, verlängerte Umsetzungsfristen und vereinfachte Dokumentationsanforderungen. Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten rund 38.000 Unternehmen in der EU hiervon profitieren.

Darüber hinaus enthält das Paket weitere vorgeschlagene Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen wie bspw.:

  • Digitalisierung von Produktvorschriften:Produktinformationen können künftig digital bereitgestellt werden.
  • Harmonisierung technischer Produktspezifikationen, sofern keine harmonisierten Normen vorliegen.
  • Vereinfachung der F-Gas-Regeln: Weniger bürokratischer Aufwand für mittelgroße Unternehmen, die Produkte mit fluorierten Treibhausgasen ein- oder ausführen.
  • Erleichterungen im Datenschutz (DSGVO): KMU und „Small Mid-Caps“ müssen weniger Daten dokumentieren.
  • Aufschub von Sorgfaltspflichten aus der BatterieVO um zwei Jahre.
  • Verbesserter Zugang zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen für KMU und SCMs (wie z. B. Anti-Dumping-Verfahren).

Das 4. Omnibus-Paket befindet sich derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU und wird vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der EU weiter beraten.

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