Unsere Leistungen

Leistungsspektrum

Noch nie war die Verantwortung der Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit so groß wie heute. Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf Unternehmen zeigt, dass eine zeitnahe Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen geboten ist.

Kleeberg unterstützt Mandanten individuell bei der Beratung und Prüfung im Rahmen dieser Nachhaltigkeitsthemen, damit sie bestens auf die gesetzlichen Regelungen vorbereitet sind.

Unsere Leistungen im Bereich Sustainability:

Seit 2017 sind nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz bestimmte deutsche Unternehmen zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die berichtspflichtigen Inhalte ergeben sich aus gesetzlichen Anforderungen gem. § 289c HGB.

Die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch einen Abschlussprüfer erfolgt bislang auf freiwilliger Basis. Die Pflicht zur inhaltlichen Prüfung obliegt nach § 171 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat, welcher diese Prüfung auch extern vergeben kann.

Gemäß der CSRD geht eine verpflichtete Prüfung für die Folgejahre einher. Nach und nach müssen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung erstellen und extern prüfen lassen (siehe auch: Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD).

Ihre Vorteile durch eine externe Prüfung:

  • Steigerung der Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Berichterstattung
  • Steigerung der Reputation und Transparenz
  • Entlastung des Aufsichtsrats

Unsere Leistungen:

  • Wir prüfen freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach ISAE 3000 rev.
  • Darüber hinaus nehmen wir auch die Prüfung der verpflichtenden nichtfinanziellen Erklärung gem. § 289 ff. HGB nach ISAE 3000 rev. vor.
  • Bei Bedarf stehen uns über unser Netzwerk Crowe Global weltweit kompetente Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung weitreichend überarbeitet.
Unter anderem wird die inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Abschlussprüfer oder einen unabhängigen akkreditierten Dritten verpflichtend sein.

  • Wir prüfen Ihren Nachhaltigkeitsbericht nach europäischen Standards.
  • Hinweise zur Prozessverbesserung geben wir an unsere Mandanten weiter.
  • Bei Bedarf stehen uns über unser Netzwerk Crowe Global weltweit kompetente Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung oder eines Nachhaltigkeitsberichts kann herausfordernd sein. Wir helfen Ihnen dabei, alle regulatorischen Anforderungen und Änderungen im Blick zu haben und alle notwendigen Prozesse zu planen. Kleeberg unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts.

  • Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und nehmen eine erste Bestandsaufnahme vor.
  • Wir unterstützen Sie bei der Wesentlichkeitsanalyse.
  • Dazu gehört auch die Identifikation von ESG-Risiken und deren Integration ins Risikomanagement.

Die Anlässe einer Due Diligence sind vielfältig; zur Prüfung kommt es zum Beispiel anlässlich

  • eines Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs,
  • der Aufnahme neuer Gesellschafter,
  • einer Kapitalerhöhung.

Nachhaltigkeitsaspekte können einen signifikanten Einfluss auf den Wert eines Unternehmens haben. Wir unterstützen Sie bei der Berücksichtigung der ESG-Aspekte in der Due Diligence.

  • Wir stellen eine detaillierte Analyse bereit, die die schwierige Balance der Berücksichtigung aller relevanten Informationen bei gleichzeitiger Fokussierung der wesentlichen Aspekte vornimmt.
  • Wir begleiten Sie auch bei der Interpretation der Ergebnisse. Dabei können Sie auf umfassende Branchenkenntnisse und -erfahrungen unserer Mitarbeiter zählen.

Am 01. Januar 2022 trat der erste Teil der EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Mit Hilfe dieser Anforderung schafft die EU ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung:

  • Ermittlung der Taxonomie-Quoten (Umsatz, CapEx, OpEx)
  • Identifikation von relevanten Kriterien (Do no significant harm)
  • Unterstützung bei der Einbettung in die nichtfinanzielle Berichterstattung und bei der Umsetzung der Offenlegungsverordnung
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Spotlight – Die wichtigsten Gesetze und Regelungen im Überblick:

Wissenswertes von unseren Spezialisten