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Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen

Geprüfte Nachhaltigkeitsinformationen schaffen Vertrauen bei Kapitalgebern, Kunden und Aufsicht. Je nach Prüfungsgegenstand und Rechtsrahmen kommen internationale und nationale Prüfungsstandards zum Einsatz. Eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) und eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) folgen demselben Grundaufbau. Sie unterscheiden sich in Tiefe und Evidenzniveau der Prüfungshandlungen. In beiden Fällen gilt: Daten, Systeme und Nachweise müssen belastbar vorliegen.

Prüfungsstandards

Mit ISSA 5000 (International Standard on Sustainability Assurance 5000) hat das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) einen eigenen Standard für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen – anwendbar für alle Berichtsrahmen (ESRS, GRI, IFRS S1/S2, GHG Protocol) und beide Sicherheitsniveaus. Er ist verpflichtend für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Für Nachhaltigkeitsinformationen löst er ISAE 3000 (Revised) ab; ISAE 3410 für Treibhausgasbilanzen wird zum selben Zeitpunkt zurückgezogen.

In Deutschland überführt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Standard mit ISSA [E-DE] 5000 in die nationale Prüfungspraxis (Entwurf vom 28.11.2025, Finalisierung ausstehend). Bis dahin stehen für freiwillige Prüfungen die bisherigen Standards IDW EPS 990/991 und IDW PS 352 zur Verfügung.

Wer ist betroffen?

Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Nachhaltigkeitsberichte mit begrenzter Sicherheit geprüft. Mit dem Omnibus-I-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18.03.2026) wurde die ursprünglich vorgesehene Anhebung auf hinreichende Sicherheit endgültig gestrichen. Die EU-Kommission hat bis zum 01.07.2027 eigene Prüfungsstandards für die begrenzte Sicherheit zu erlassen. Bis dahin dienen die Leitlinien des Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB, September 2024) und die nationalen Standards als Orientierung.

Wichtig: Auch ohne gesetzliche Pflicht lassen viele Unternehmen einzelne Nachhaltigkeitsinformationen prüfen – etwa auf Anforderung von Banken, Großkunden oder Förderstellen.

Standards im Überblick

  • ISSA 5000 (IAASB) – Internationaler Standard für Nachhaltigkeitsprüfungen, verpflichtend ab 15.12.2026.
  • ISAE 3000 (Revised) / ISAE 3410 – Bisherige Grundlagen für Nachhaltigkeits- und Treibhausgasprüfungen; ab 15.12.2026 nicht mehr für Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar.
  • ISSA [E-DE] 5000 (IDW) – Deutsche Fassung mit nationalen Besonderheiten; bis zur Finalisierung gelten IDW EPS 990/991 und IDW PS 352 fort.
  • CEAOB-Leitlinien (09/2024) – Orientierung für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit bis zum Erlass von EU-Standards.
 

Bescheinigungen im Umfeld der Nachhaltigkeit

Neben Nachhaltigkeitsinformationen im engeren Sinne erteilen wir als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch Bescheinigungen zu beihilferechtlichen Angaben, etwa im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Prüfungsgegenstand sind hier die Antragsunterlagen und Angaben gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), etwa CO₂-Bezugswerte und Nachweise zu Klimaschutzmaßnahmen nach § 13 Abs. 4 BECV. Maßstab sind die Leitfäden der DEHSt.
 

Freiwillige Prüfungen: Typische Prüfungsgegenstände

  • Treibhausgasbilanz – Scope 1 bis 3 nach GHG Protocol.
  • VS-Bericht – freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen, häufig von Banken und Großkunden nachgefragt.
  • Einzelne ESG-Kennzahlen – z. B. Energie, Wasser, Unfallquote.
 
 

Freiwillige Prüfungen können auf ausgewählte Inhalte begrenzt werden und stärken die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern, ohne den Aufwand einer Vollprüfung.

Typische Fragestellungen

  • Welches Sicherheitsniveau erwarten unsere Kapitalgeber und Kunden?
  • Welche Daten und Nachweise müssen vor der Prüfung vorliegen?
  • Wie bereiten wir uns auf die erste Prüfung nach ISSA 5000 vor?

 

Was ist der Mehrwert für das Unternehmen?

Sie erhalten ein unabhängiges Prüfungsurteil, das Ihre Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Banken, Investoren und Kunden belastbar macht. Die Prüfungsvorbereitung deckt Schwachstellen in Datenerhebung, Prozessen und Dokumentation auf und schafft wiederholbare Strukturen für die Folgejahre. Damit sinken Aufwand und Risiko bei Stakeholder-Anfragen, Finanzierungsgesprächen und künftigen Pflichtprüfungen.

Sie möchten Ihre Nachhaltigkeitsinformationen prüfen oder verifizieren lassen?

Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Wir prüfen mit begrenzter und hinreichender Sicherheit – vom vollständigen Nachhaltigkeitsbericht bis zur einzelnen Kennzahl.

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