Risiko- und Chancenmanagement
Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu steuern, entscheidet über Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Die Pflicht dazu ist gesetzlich verankert – für Aktiengesellschaften in § 91 Abs. 2 AktG, für alle haftungsbeschränkten Rechtsträger in § 1 StaRUG. Zunehmend rücken dabei Nachhaltigkeitsrisiken in den Fokus: Sie wirken unmittelbar auf Standorte, Lieferketten, Kosten und Ertragskraft. Wer sie systematisch erfasst, erkennt zugleich die Chancen der Transformation.
Risikomanagementsystem
Ein wirksames Risikomanagement folgt einem geschlossenen Regelkreis: Risiken identifizieren, bewerten, steuern, überwachen und berichten. Chancen werden im selben Prozess erfasst – als Kehrseite der Risiken. Die Anforderungen an den Lagebericht konkretisiert der Deutsche Rechnungslegungs Standard 20 (DRS 20), Maßstab für die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems ist der Prüfungsstandard IDW PS 340 n. F.
Entscheidend ist, Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen nicht als Parallelwelt zu führen, sondern in das bestehende Risikomanagementsystem zu integrieren – mit derselben Bewertungsmethodik, klaren Verantwortlichkeiten, einer Verzahnung mit der Planung und dem internen Kontrollsystem sowie einer prüfungssicheren Dokumentation.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur Risikofrüherkennung gilt unabhängig von Nachhaltigkeitsberichtspflichten: § 91 Abs. 2 AktG für den Vorstand der Aktiengesellschaft, § 1 StaRUG für die Geschäftsleitung aller haftungsbeschränkten Rechtsträger, also auch der GmbH. Hinzu kommt: Banken beziehen ESG-Risiken ihrer Kreditnehmer nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Bonitätsbewertung ein – auch bei Unternehmen ohne Berichtspflicht.
Welche Nachhaltigkeitsrisiken sind relevant?
Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 2 (IRO-1) erfasst Auswirkungen, Risiken und Chancen über das gesamte ESG-Spektrum. In der Praxis stehen vier Felder im Vordergrund:
- Klima – physische und transitorische Risiken für Standorte, Lieferketten und Geschäftsmodell (siehe Klimarisikomanagement).
- Natur und Biodiversität – Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen wie Wasser, Boden und Rohstoffen (ESRS E4, TNFD).
- Lieferkette und Menschenrechte – Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der CSDDD.
- Governance und Greenwashing – Compliance-Strukturen und belastbare Nachhaltigkeitsaussagen (UWG).
Welche Chancen ergeben sich?
Jedes Nachhaltigkeitsrisiko hat eine Chancenseite. Wer sie früh erkennt, sichert sich Vorteile bei Kapitalzugang (bessere Konditionen, nachhaltige Finanzierungen, Förderprogramme), Effizienz und Kosten (geringerer Energie-, Wasser- und Materialverbrauch), Märkten und Produkten (Ausschreibungsfähigkeit bei Großkunden und öffentlicher Hand, klimaresiliente Produkte) sowie Resilienz und Reputation (stabile Lieferketten, Versicherbarkeit, Arbeitgeberattraktivität).
Sie möchten Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Ihr Risikomanagement integrieren?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Wir begleiten Sie vom Aufbau über die Bewertung bis zur Berichterstattung nach DRS 20 und ESRS.
Klimarisikomanagement
Klimarisiken sind kein reines Nachhaltigkeitsthema mehr, sondern Bestandteil der strategischen und operativen Unternehmenssteuerung. Unterschieden werden zwei Kategorien, die den Empfehlungen der TCFD, dem Standard IFRS S2 und den ESRS gleichermaßen zugrunde liegen:
- Physische Risiken – akut (Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hitze) oder chronisch (Wasserknappheit, Verschiebung von Klimazonen) – mit Auswirkungen auf Standorte, Anlagen, Lieferanten und Versicherbarkeit.
- Transitorische Risiken – aus dem Übergang zur klimaneutralen Wirtschaft: CO₂-Bepreisung, Regulierung, Technologiewandel, veränderte Marktnachfrage und Reputationseffekte.
Regulatorische Anforderungen
ESRS (2026): Die revidierten ESRS – von der EU-Kommission am 03.07.2026 angenommen, verpflichtend für ab dem 01.01.2027 beginnende Geschäftsjahre – gliedern das Klimarisikomanagement in zwei Angabepflichten: ESRS E1-2 verlangt die Identifikation physischer und transitorischer Klimarisiken einschließlich der Methodik und Klimaszenarioanalyse; ESRS E1-3 verlangt eine gesonderte Resilienzanalyse von Strategie und Geschäftsmodell.
EU-Taxonomie: Für die Taxonomie-Konformität wirtschaftlicher Tätigkeiten ist eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse Voraussetzung (Do-no-significant-harm-Kriterium „Anpassung an den Klimawandel“).
Stakeholder: Banken, Versicherer, Investoren und Kunden erwarten nachvollziehbar, wie Klimarisiken identifiziert, bewertet und gesteuert werden.
Typische Fragestellungen
- Welche Standorte und Lieferanten sind physischen Klimarisiken ausgesetzt – und in welchem Zeithorizont?
- Welche Szenarien sind für unser Geschäftsmodell relevant und wie fließen sie in Planung und Investitionen ein?
- Wie erfüllen wir ESRS E1 und das Taxonomie-DNSH-Kriterium mit einer gemeinsamen Analyse?
Was ist der Mehrwert einer Klimarisikoanalyse?
Sie erhalten eine transparente Klimarisiko-Landkarte, in der die relevanten Risiken nachvollziehbar identifiziert, priorisiert und nach Zeithorizonten strukturiert sind. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam eine konkrete Maßnahmenroadmap zur Stärkung der Resilienz. Gleichzeitig verbessern Sie Ihre Entscheidungsgrundlagen für Strategie, Standorte, Lieferketten und Investitionen und schaffen mit einer prüffähigen Dokumentation die Grundlage für konsistentes Reporting und eine effiziente Prüfungsvorbereitung.
Unsere Leistungen
- Aufbau und Weiterentwicklung von Risikomanagementsystemen inklusive Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
- Identifikation und Bewertung physischer und transitorischer Klimarisiken, einschließlich Szenarioanalysen
- Integration weiterer ESG-Risiken in das Risikomanagementsystem – Biodiversität und Naturkapital, Lieferkette und Menschenrechte, Governance und Greenwashing
- Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen für die EU-Taxonomie
- Ableitung der Risikoberichterstattung nach DRS 20 und ESRS
Sie möchten Risiken und insbesondere ESG-Risiken strukturiert bewerten und wirksam in Ihre Unternehmenssteuerung integrieren?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Wir unterstützen Sie bei der Klimarisikoanalyse, der Ableitung von Maßnahmen sowie der Verankerung in Risikomanagement, Prozessen und Prüfungsvorbereitung.