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News

EU-Rat stimmt Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten zu

"Stop-the-Clock"-Vorschlag als Teil der Omnibus-Initiative vom Rat der Europäischen Union verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.04.2025 dem sog. „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt. Damit wird die Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU um zwei Jahre verschoben. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese Änderungen an der CSRD bis Ende 2025 in nationales Recht zu überführen.

Am 14.04.2025 hat der Rat der Europäischen Union dem sog. „Stop-the-Clock“-Vorschlag (Richtlinienentwurf COM(2025)80 vom 26.02.2025 zur Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) zugestimmt. Bereits am 03.04.2025 hatte das Europäische Parlament den von der EU-Kommission Ende Februar 2025 vorgelegten Entwurf angenommen (siehe News vom 04.04.2025). Mit der nun erfolgten Zustimmung des Rates wird der entsprechende Rechtsakt zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Dieser Vorschlag ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der EU-Kommission und sieht eine befristete Aussetzung bzw. Verschiebung der erstmaligen Berichtspflichten gemäß der CSRD für bestimmte Unternehmen vor. Dabei handelt es sich um große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, über 50 Mio. EUR Umsatz oder mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme (wobei zwei von drei Kriterien erfüllt sein müssen) sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Statt im Jahr 2025 bzw. 2026 greift die Berichtspflicht für diese Unternehmen erst ab dem Jahr 2027 bzw. 2028.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die entsprechenden Änderungen bis spätestens 31.12.2025 in nationales Recht zu überführen. Neben der Umsetzung der aktuellen „Stop-the-Clock“-Richtlinienänderungen ist der deutsche Gesetzgeber nach wie vor verpflichtet, die eigentlich bis Juli 2024 umzusetzenden Regelungen der CSRD an sich in nationales Recht umzusetzen. Es bleibt daher abzuwarten, wann und in welcher Form der deutsche Gesetzgeber die Grundlagen für die europäisch vorgesehene Nachhaltigkeitsberichterstattung national umsetzen wird. Aus Sicht der von der Berichterstattungspflicht betroffenen Unternehmen wäre eine zeitnahe Rechtsicherheit im Jahr 2025 zu begrüßen.

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