Mit dem 3. Omnibus-Paket vom 14.05.2025 will die EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zur Entlastung der Landwirte und Förderung der Wettbewerbsstärke reformieren. Diese Ziele sollen u.a. mit verschiedenen administrativen Erleichterungen sowie auch mit finanziellen Maßnahmen erreicht werden.
Die EU-Kommission hat am 14.05.2025 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte präsentiert. Diese Vorschläge sind im Zusammenhang mit der gesamten sog. Omnibus-Initiative der EU zu sehen, die zur Entlastung sowie Entbürokratisierung in verschiedenen Bereichen beitragen soll.
Das sog. 3. Omnibus-Paket konzentriert sich auf die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Optimierung von Kontrollen, die Erleichterung der Umsetzung von Regularien, eine verbesserte Krisenreaktion und die Unterstützung von Investitionen im Agrarsektor. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen den Landwirten jährlich Kosten von bis zu 1,58 Mrd. EUR und den nationalen Verwaltungen weitere 210 Mio. EUR ersparen.
Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission basieren auf praktischen Erfahrungen und umfangreichem Feedback von Interessengruppen und Mitgliedstaaten. Die damit geplanten Erleichterungen sollen dazu beitragen, die Akzeptanz von administrativen Verpflichtungen zu fördern und gleichzeitig verhindern, dass notwendige Investitionen hinter einer zu großen Hemmschwelle stehen. Insbesondere werden folgende Aspekte behandelt:
- Höhere Pauschalzahlungen und weniger Bürokratie für kleine Betriebe: Die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirte wird von 1.250 EUR auf 2.500 EUR erhöht. Bestimmte Umweltauflagen im Rahmen der Öko-Regelungen werden für diese Betriebe gelockert.
- Erleichterte Umweltvorgaben und straffere Kontrolle: Zertifizierte ökologische Betriebe erfüllen künftig automatisch einige EU-Umweltstandards für die Förderungen. Kontrollen sollen durch den Einsatz moderner Technologien wie Satellitenbilder effizienter werden. Geplant ist außerdem, dass jeder Betrieb pro Jahr nur noch eine Vor-Ort-Prüfung durchlaufen muss.
- Besseres Krisenmanagement und vereinfachte Verfahren für Behörden: Landwirtschaftliche Betriebe erhalten bei Naturkatastrophen oder Tierseuchen zusätzliche Unterstützung durch flexiblere Krisenzahlungen und angepasste Risikomanagementinstrumente. Mitgliedstaaten dürfen ihre GAP-Strategiepläne flexibel anpassen; nur strategische Änderungen insgesamt benötigen weiterhin die Zustimmung der EU-Kommission.
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung: Kleinbetriebe erhalten über eine einfache Finanzierungsoption pauschale Förderbeträge von bis zu 50.000 EUR. Gleichzeitig sollen die Verwaltungen interoperable digitale Systeme ausbauen, sodass Landwirte ihre Daten nur einmal zentral erfassen und mehrfach nutzen können („Einmalige Dateneinreichung, vielfache Verwendung“).
Der Legislativvorschlag des 3. Omnibus-Pakets wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die laufende Initiative ist Teil umfassender Bemühungen zur Vereinfachung im Einklang mit dem EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dient dazu, den Agrarsektor inklusive Jung- und Bio-Landwirten durch mehr Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Digitalisierung zu stärken. Das vorgelegte Agrarpaket baut auf den Vereinfachungsmaßnahmen auf, die die EU-Kommission bereits 2024 eingeführt hat. Es ist Teil eines größeren Prozesses, der noch dieses Jahr mit einem bereichsübergreifenden Paket zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften fortgeführt wird. Dieses zielt auch auf andere Politikbereiche ab, die Landwirte, Lebensmittelbetriebe und Verwaltungen betreffen.