https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/andreas-kuhn-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker-2/

News

DCGK 2022 mit Fokus auf Nach­haltigkeit

Am 17.05.2022 hat die Regierungskommission den neuen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) veröffentlicht, welcher mit seiner Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27.06.2022 in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung betreffen die stärkere Betonung des Themas Nachhaltigkeit sowie Anpassungen an die durch das FISG und FüPoG II geänderte Rechtslage.

Mit der Bekanntmachung am 27.06.2022 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in Kraft getreten. Diese Neufassung (DCGK 2022) ersetzt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner bisherigen Fassung vom 16.12.2019 (DCGK 2020).

Der DCGK enthält Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Aktiengesellschaften zur guten Unternehmensführung. Er wurde vom Gesetzgeber als sogenannte „weiche“ Regelung im Gesetz verankert. Folglich sind die Kodexempfehlungen und -anregungen nicht zwangsläufig zu befolgen; es wird allerdings über § 161 AktG gefordert, dass Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten AG jährlich die Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen DCGK erklären müssen. Sofern von den Empfehlungen (nicht den Anregungen) abgewichen wird, ist dies anzugeben und zu begründen (comply or explain).

Seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahr 2002 wird der Kodex regelmäßig überarbeitet, um aktuelle Entwicklungen abzubilden. Der nun geltende DCGK 2022 soll einerseits die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Unternehmensführung berücksichtigen und zum anderen die letzten Änderungen des AktG durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sowie das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) nachvollziehen.

Im Ergebnis sieht der neue DCGK 2022 bspw. vor, dass der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten soll. Darüber hinaus soll die Unternehmensstrategie Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind, und die Unternehmensplanung soll finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten. Es wird damit deutlich, dass der Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen und deren Umsetzung künftig eine erhöhte Bedeutung zukommt.

Auch die Rolle des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wurden im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Überwachung von Unternehmen modifiziert. So soll das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats nunmehr auch die Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Das geforderte Kompetenzprofil der gesetzlich festgelegten mindestens zwei Finanzexperten im Prüfungsausschuss ist zudem um die Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. deren Prüfung erweitert worden. Es ist zu beachten, dass mit dem DCGK 2022 zahlreiche neue Anforderungen auf börsennotierte AG hinsichtlich der Professionalisierung ihrer Corporate Governance Systeme zukommen. Da der Kodex über die verpflichteten Gesellschaften hinaus eine Ausstrahlungswirkung als unterstellte „gute Unternehmensführung“ auf viele weitere Unternehmen hat, dürfte die Einführung nachhaltigkeitsbezogener Kodexempfehlungen den Druck auf Unternehmen hinsichtlich ihrer Sustainability Transformation weiter verstärken. Insofern trägt der DCGK 2022 dazu bei, die Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie, in Geschäftsmodellen und in der Berichterstattung der Unternehmen weiter zu forcieren.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

EU-Parlament legt Verhandlungsposition zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD fest

Das Europäische Parlament hat am 24.06.2025 seine Position zur Überarbeitung der CSRD und CSDDD im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgestellt. Die Vorschläge, die im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative der EU zur Vereinfachung regulatorischer Anforderungen stehen, sehen umfassende Erleichterungen vor – von höheren Schwellenwerten über die Begrenzung von Pflichten entlang der...
Tax Audit Sustainability FAAS

Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen

Die geleistete Rückzahlung von Einspeisevergütungen ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, sondern als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen. Nach § 3c Abs. 1 EStG seien Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie durch dasselbe Ereignis veranlasst sind, wie steuerfreie Einnahmen und daher mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem, wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Weil...
Audit Advisory Sustainability

IDW Knowledge Paper: Bilanzierung von grünen Finanzierungen (Update)

Die wachsende Bedeutung nachhaltiger Finanzierungen für eine grünere Wirtschaft und eine nachhaltige Gesellschaft rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmen, Investoren und Regulierungsbehörden. Mit dem Knowledge Paper zur Bilanzierung grüner Finanzierungen wird ein Beitrag zur Diskussion um deren Behandlung nach den IFRS-Standards und handelsrechtlichen Vorschriften geleistet. Die Neuerungen, insbesondere...
Advisory Sustainability

EU-Rat legt Verhandlungsposition zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD fest

Der Rat der Europäischen Union hat am 23.06.2025 seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsbezogenen Richtlinien CSRD und CSDDD festgelegt. Die Vorschläge stehen im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative der EU zur Vereinfachung regulatorischer Anforderungen. Ziel ist es, die Berichtspflichten stärker auf große Unternehmen auszurichten und kleine sowie mittlere Unternehmen zu...