https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-5/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-4/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-2/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/corinna-boecker/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker/

News

Nachhaltigkeits­reporting: Auswirkungen auf Vorstand und Aufsichtsrat

Aufgrund der Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird nachhaltigkeitsbezogene Expertise unternehmensintern sowie -extern ein gefragtes Gut. Besonders den Governance-Faktoren wird in der CSRD ein hoher Stellenwert zugeschrieben: so ist in Zukunft auch detailliert über die Rollen der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit zu berichten. Dies beeinflusst die Arbeit von der Unternehmensleitung und des Aufsichtsgremiums.

Mit der kurz vor Finalisierung stehenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die berichtspflichtigen Inhalte zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Kriterien: Environmental, Social, Governance) ausgeweitet und standardisiert. Durch Erweiterung des Umfangs und der notwendigen Tiefe will die EU unter anderem Greenwashing-Verdachte auf ein Minimum reduzieren. Die CSRD regelt dabei nicht nur Berichtspflichten neu, sondern erfordert Änderungen in der Governance, d.h. der Unternehmensführung und -kontrolle. Zu den neuen Pflichtangaben im Sustainability Reporting gehören deshalb auch die Darstellung der Rollen von Leitungs- bzw. Verwaltungs- und Aufsichtsorganen in Bezug auf Nachhaltigkeit.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, aufzuzeigen, welche nachhaltigkeitsbezogenen Fachkenntnisse und Fähigkeiten die Governance-Organe nachweisen können, um so die Voraussetzungen für diese Rolle zu erfüllen. Um die tatsächliche Situation beurteilen und verlässliche Aussagen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen treffen zu können, müssen deshalb viele Vorstände und Aufsichtsräte ihr Wissen in diesen Gebieten noch vertiefen. Bei Aufsichtsräten ist zukünftig bei der Bestimmung von Mitgliedern des Prüfungsausschusses auf entsprechende Fachkenntnisse zu achten.

Zudem wird der Bilanzeid der Unternehmensleitung zukünftig ausdrücklich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert, weswegen nachhaltigkeitsspezifisches Wissen künftig auch bei der (Neu-) Besetzung von Vorständen eine wichtige Rolle spielen wird. Dies gilt auch für Aufsichtsräte, welche nach der CSRD über die notwendige Expertise verfügen müssen, Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens kompetent beurteilen zu können.

Im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen an das Management bzw. ein Aufsichtsgremium und dem damit verbundenen Aufwand in der Weiterbildung müssen Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zudem Informationen über die Existenz von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Fragen der Nachhaltigkeit verbunden sind, offenlegen. Die Unternehmensleitung sowie das Aufsichtsgremium sollten sich schon jetzt auf Änderungen und Neuerungen vorbereiten. Interne und externe Weiterbildungen können diese Gremien dabei unterstützen, sowohl Expertise aufzubauen als auch die Verankerung von ESG-Grundsätzen in der Unternehmensführung voranzutreiben und umzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die neuen europäischen Regelungen auf die gleiche Ebene wie die Finanzberichterstattung gesetzt werden soll, sollte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mindestens über ein Mitglied verfügen, welches umfassendes Wissen bzgl. Nachhaltigkeit nachweisen kann.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

EU-Parlament stimmt der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu

Nach monatelangem Ringen und vielen Modifikationen sowie der Annahme im EU-Rat am 15.03.2024 hat am 24.04.2024 nun auch das EU-Parlament für das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – gestimmt. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt nun noch als Formsache. Immer wieder war die Corporate Sustainability...
Advisory Sustainability

Erste Berichtigungen am Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat erste Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, d. h. an den bislang vorliegenden europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorgenommen. Die Berichtigung wurde am 19.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90241). Die Korrekturen beziehen sich auf verschiedene Abschnitte aus den zwölf ESRS und zielen darauf ab,...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Sustainability

EU plant Verordnung für ESG-Ratings

Am 05.02.2024 erzielte die Europäische Union eine vorläufige Einigung zwischen dem EU-Rat und dem EU-Parlament bezüglich einer Verordnung zur Regulierung von Rating-Tätigkeiten im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Diese Einigung markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Integrität von ESG-Ratings sowie zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte. Nun...