News

Grundsätze guter Un­terneh­mens- und aktiver Beteili­gungsfüh­rung im Bereich des Bundes

Am 16.09.2020 wurde die aktuelle Fassung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung von der Bundesregierung verabschiedet. Diese bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform. Erstmals enthält der PCGK Bund Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung wurden ursprünglich im Jahr 2009 eingeführt und richten sich an Unternehmen im Eigentum des Bundes sowie an die verschiedenen beteiligungsführenden Bundesministerien. Zur Anpassung an diverse Rechtsentwicklungen wurden die Grundsätze im Jahr 2020 konkretisiert und ergänzt. Hierdurch sollte insbesondere die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung hervorgehoben werden.

Die am 16.09.2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Grundsätze bestehen aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst den „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“ (PCGK Bund), welcher an die Unternehmensorgane der Bundesunternehmen adressiert ist. Teil 2 bilden die „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“, die an die entsprechenden Bundesministerien gerichtet sind. Zu den Hauptelementen der Kodexnovelle zählen die verstärkte Förderung einer sozialen und gleichstellungsfördernden Unternehmenskultur, die Formulierung klarer Vergütungsregeln für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie verschiedene zusätzliche Regelungen zu Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und zum Compliance-Management.

Mit der Neufassung 2020 enthält der PCGK Bund somit erstmalig Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche hierdurch weiter vorangetrieben werden sollen. Der PCGK Bund in der Fassung vom 16.09.2020 ist der erste Kodex, der die Thematik der Nachhaltigkeit aufgegriffen hat. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK), der Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Aktiengesellschaften zur guten Unternehmensführung enthält und somit für Unternehmen ohne Beteiligung des Bundes anzuwenden ist, berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte hingegen erst seit der Fassung vom 27.06.2022. An dieser Stelle zeigt sich die Vorreiterrolle sowie die Ausstrahlungswirkung des PCGK Bund auf andere Regelwerke.

Mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte regeln Ziffer 5.5 und Ziffer 8.1.3 PCGK Bund nunmehr explizit, dass die Geschäftsleitung der berichtspflichtigen Unternehmen in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensführung unter anderem die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Sustainable Development Goals (SDG) berücksichtigen und eine entsprechende Berichterstattung einführen soll.  Der Umgang mit diesen Anforderungen muss auch in der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zum PCGK Bund berücksichtigt werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Nachhaltigkeit

Veröffentlichung der EU-Green Bond Verordnung

Nach den Trilogverhandlungen 2022–2023 wurde die Einigung unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Green Bond Verordnung tritt damit am 20.12.2023 in Kraft, kann von Emittenten allerdings erst ab dem 21.12.2024 angewendet werden. Nachdem das Europäische Parlament den Inhalt der vorläufigen Einigung am 5.10.2023 angenommen hatte und anschließend der Rat...
Advisory Nachhaltigkeit

Verabschiedung der ESRS in der Fassung vom 31.07.2023

Am 31.07.2023 wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Europäische Kommission als Delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Nach mehr als zwei Monaten hat das Europäische Parlament am 18.10.2023 entschieden, die ESRS in dieser Fassung einzuführen. Ein Einspruchsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Richtlinien und...
Advisory Nachhaltigkeit

Verschiebung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Einführung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den 30. Juni 2026 zu verschieben. Die am 05.01.2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für EU-Unternehmen sowie...
Audit Nachhaltigkeit

Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die Einstufung von Unternehmen in die Größenklassen kleinst, klein, mittelgroß und groß zum ersten Mal wieder seit zehn Jahren anzuheben. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17.10.2023 sieht vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse, die neben der...