News

Nachhaltigkeits­reporting: ESRS an Europäische Kommission übermittelt

Am 15.11.2022 hat die EFRAG den ersten Satz der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und anschließend an die Europäische Kommission übermittelt. Mit der Überarbeitung der Berichtsstandards wurden die Berichtsanforderungen zwar deutlich reduziert, dennoch müssen berichtspflichtige Unternehmen weiterhin mit einem großen Aufwand rechnen.

Am 29.04.2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) über die Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) die ersten Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Nach einem öffentlichen Konsultationsprozess, welcher im August 2022 endete, wurden die Standardentwürfe weitreichend überarbeitet. Am 15.11.2022 hat das EFRAG Sustainability Reporting Board den ersten Satz der überarbeiteten Standards verabschiedet und diese am 24.11.2022 der Europäischen Kommission übergeben.

In Folge der Überarbeitung der ESRS wurden die Anzahl der Standardentwürfe von 13 auf 12, die Anzahl der Offenlegungspflichten von rund 140 auf 84 sowie die Anzahl der qualitativen und quantitativen Datenpunkte von rund 2.160 auf rund 1.140 reduziert. Damit reagierte die EFRAG auf zahlreiche Stellungnahmen und die darin geäußerte Kritik an den umfangreichen Berichts- und Offenlegungsvorschriften.

Übersicht der ESRS-Entwürfe

Der erste Satz der sektorübergreifenden ESRS beinhaltet die folgenden Standardentwürfe:

Allgemeine Standards:
ESRS 1: Allgemeine Grundsätze
ESRS 2: Allgemeine Angaben

Umwelt:
ESRS E1: Klimawandel
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Soziales:
ESRS S1: Eigene Belegschaft
ESRS S2: Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3: Betroffenes Gemeinwesen
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer

Governance:
ESRS G1: Geschäftliches Verhalten

Die Europäische Kommission muss den ersten Satz der ESRS nun annehmen. Es wird mit einer Veröffentlichung im Juni 2023 gerechnet. Die Berichtsstandards sind dann voraussichtlich ab dem Jahr 2024 als delegierte Rechtsakte anzuwenden. Im Jahr 2023 sollen entsprechende branchenspezifische Standards folgen, zudem werden noch separate Standards für kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Nachhaltigkeit

Veröffentlichung der EU-Green Bond Verordnung

Nach den Trilogverhandlungen 2022–2023 wurde die Einigung unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Green Bond Verordnung tritt damit am 20.12.2023 in Kraft, kann von Emittenten allerdings erst ab dem 21.12.2024 angewendet werden. Nachdem das Europäische Parlament den Inhalt der vorläufigen Einigung am 5.10.2023 angenommen hatte und anschließend der Rat...
Advisory Nachhaltigkeit

Verabschiedung der ESRS in der Fassung vom 31.07.2023

Am 31.07.2023 wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Europäische Kommission als Delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Nach mehr als zwei Monaten hat das Europäische Parlament am 18.10.2023 entschieden, die ESRS in dieser Fassung einzuführen. Ein Einspruchsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Richtlinien und...
Advisory Nachhaltigkeit

Verschiebung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Einführung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den 30. Juni 2026 zu verschieben. Die am 05.01.2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für EU-Unternehmen sowie...
Audit Nachhaltigkeit

Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die Einstufung von Unternehmen in die Größenklassen kleinst, klein, mittelgroß und groß zum ersten Mal wieder seit zehn Jahren anzuheben. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17.10.2023 sieht vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse, die neben der...