Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 26.06.2023 die ersten beiden IFRS Sustainability Disclosure Standards veröffentlicht. Es handelt sich um IFRS S1 „Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ und IFRS S2 „Klimabezogene Angaben“.
Im Kontext der immer größer werdenden Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung – diese umfasst die drei Bereiche Environment, Social und Governance (ESG) – ist auch die Relevanz von Berichtsstandards weiter angestiegen. Zwar schreibt die EU in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anwendung der sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor. Dies ändert aber nichts daran, dass weitere Institutionen eigene Berichtsstandards entwickelt haben. So gibt es schon seit vielen Jahren die Richtlinien der GRI (Global Reporting Initiative), die bislang in der Praxis von vielen Unternehmen für Zwecke ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen wurden. Jüngst hat nun am 26.06.2023 das International Sustainability Standards BOARD (ISSB) erste Berichtsstandards verabschiedet.
IFRS S1 (“General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information”) und IFRS S2 (“Climate-related Disclosure”) sollen eine global einheitliche Berichterstattung über nachhaltige Chancen und Risiken ermöglichen. Laut Pressemitteilung des ISSB sollen die neuen Standards in Verbindung mit allen Rechnungslegungsnormen anwendbar ein, sodass ein Unternehmen neben Finanz- auch Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen kann.
Für die unter die EU-Richtlinie (CSRD) fallenden Unternehmen werden bei beiden Standards voraussichtlich jedoch nur von geringer Bedeutung sein, da diese ihre Berichterstattung an den ESRS ausrichten müssen. Insgesamt gilt es jedoch festzuhalten, dass sowohl die ESRS als auch die ISSB-Standards Bestandteile der – deutlich älteren – GRI-Standards beinhalten, sodass durchaus Gemeinsamkeiten in den geforderten Berichtsinhalten bestehen.
IFRS S1 regelt, wie Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu erstellen und zu berichten haben. Die Unternehmen sind angehalten, Informationen über sämtliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen offenzulegen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf Zahlungsströme, den Zugang zu finanziellen Mitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können. Darüber hinaus werden allgemeine Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung dieser Berichtspflichten festgelegt, damit die offengelegten Informationen auch nützlich sind.
IFRS S2 widmet sich spezifischen Anforderungen für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen zu klimabezogenen Risiken und Chancen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um solche Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf Zahlungsströme, den Zugang zu finanziellen Mitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können. IFRS S2 gilt vor allem für klimabedingte physische Risiken sowie für klimabedingte Übergangsrisiken, behandelt aber auch klimabezogene Möglichkeiten (Chancen), die sich für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben können.
Die Struktur der beiden nachhaltigkeitsbezogenen Standards des ISSB ist deutlich einfacher als die der zwölf ESRS. Sie richten sich insbesondere an die Investoren, während die ESRS einen sogenannten Multi-Stakeholder-Fokus aufweisen (der die Investoren mit einschließt). Aus diesem Grund unterscheidet sich auch das jeweils verankerte Wesentlichkeitskonzept.
IFRS S1 und IFRS S2 treten für Berichtsperioden, die am 01.01.2024 beginnen, in Kraft. Für Unternehmen in Deutschland, die unter die CSRD fallen, können sie allenfalls zusätzlich zu den ESRS – auf freiwilliger Basis – angewendet werden.