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Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen

Leitfaden der IFAC veröffentlicht

Um die Beschaffung und Aufbereitung der im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlichen Informationen zu Treibhausgas-Emissionen in der Praxis zu unterstützen, hat die IFAC (zusammen mit anderen Institutionen) einen zweiteiligen Leitfaden entwickelt und veröffentlicht. Dieser enthält neben einer Roadmap zum empfohlenen Vorgehen auch weitere Informationen über die zu ermittelnden Daten.

Im Zuge der Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt zukünftig der Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen (Greenhouse Gas (GHG) Emissions) eine große Bedeutung zu. Häufig stellt sich die Frage, welche Informationen berichtet werden sollen bzw. müssen und wie diesem am besten generiert werden können. Vor diesem Hintergrund hat die IFAC (International Federation of Accountants) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen einen Leitfaden erarbeitet, der die Unternehmenspraxis bei der Berichterstattung über Treibhausgase unterstützen soll.

Insgesamt besteht dieser Leitfaden aus zwei Teilen:

  • Teil 1 beinhaltet eine Roadmap mit acht Schritten zur Verbesserung der Treibhausgas-Berichterstattung („8 Steps to Enhance Greenhouse Gas Reporting“),
  • Teil 2 enthält Erläuterungen zur Datengewinnung und Verbesserung der Datenqualität.

Die Roadmap von Teil 1 erläutert die folgenden acht Schritte näher, deren Einhaltung aus Sicht der IFAC zu einer qualitativ guten Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen beiträgt:

  1. Der CFO/Controller muss mit der/den für die Nachhaltigkeitsinformationen verantwortlichen Person(en) zusammenarbeiten und diese Zusammenarbeit auch fördern.
  2. Gemeinsam muss eine Risiko- und eine Wesentlichkeitsbewertung durchgeführt werden.
  3. Das Ergebnis daraus soll dem Audit Committee berichtet und dessen Zustimmung eingeholt werden.
  4. Ein neues internes „Datenhandbuch“ muss entwickelt werden, welches unter anderem die Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie zu berichtenden Kennzahlen (Key Performance Indicators (KPI)) enthält.
  5. Der Kontenplan bzw. Datensammelpunkte in relevanten Software-Systemen (z. B. ERP- oder Konsolidierungssysteme) sind anzupassen.
  6. Sowohl die Mitarbeitenden aus der Finanzberichterstattung als auch aus dem Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen in Bezug auf die Methoden zur Datensammlung und zur Nachweispflicht geschult werden.
  7. Das interne Kontrollsystem muss um die Prozesse im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen erweitert werden.
  8. Das erlangte Wissen und die Erfahrungen müssen geteilt werden, damit eine kontinuierliche Verbesserung in der Datengewinnung und der Qualität der Berichterstattung möglich sind.

Im zweiten Teil des IFAC-Leitfadens wird die Basis der Berichterstattung, das sogenannte Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) und die Definition der Scope1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen, näher erläutert.

Bei Scope 1-Emissionen handelt es sich um die direkt von dem betreffenden Unternehmen generierten Emissionen (z.B. durch die eigene Produktion selbst).

Zu den Scope 2-Emissionen rechnen diejenigen CO2-Ausstöße, die indirekt vom Unternehmen verursacht werden (bspw. über die im Unternehmen verbrauchte, extern bezogene Energie (z. B. Strom, Wärme, Dampf).

Als Scope 3-Emissionen werden schließlich solche bezeichnet, die aus den Auswirkungen des Unternehmens auf die Wirtschaft insgesamt – d. h. entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, also einerseits vorgelagert bei den Lieferanten, als auch nachgelagert bei den Kunden – entstehen.

Der Leitfaden kann sowohl für die Unternehmenspraxis als auch für die zukünftigen Prüfer der Nachhaltigkeitsinformationen als Hilfestellung dienen. Er kann unter folgendem Link über die IFAC heruntergeladen werden: www.ifac.org/knowledge-gateway/preparing-future-ready-professionals/publications/enhancing-greenhouse-gas-ghg-reporting.

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