https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/andreas-kuhn-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker-2/

News

Zustimmung des IDW zur geplanten Anhebung der Größenkriterien

Europäische Kommission plant Anhebung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie um 25 %.

Am 13.09.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen um rd. 25 % veröffentlicht. In seinem Schreiben vom 05.10.2023 nimmt das IDW zu diesem Vorschlag Stellung. Aus Sicht des IDW ist die Anpassung nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, jedoch weist das IDW darauf hin, dass für die Unternehmen, die aus der Prüfungspflicht herausfallen, – und deren Stakeholder – der Nutzen der Abschlussprüfung entfällt.

Am 13.09.2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften sowie auch die Klassifizierung von Gruppen vorgelegt. Die vorgeschlagenen Anpassungen spiegeln den Wert der kumulierten Inflationsrate seit der letzten Anhebung wider. Unter Berücksichtigung von Rundungseffekten beläuft sich die vorgeschlagene Anhebung für alle Größenklassen auf 25 % mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften, bei denen der Effekt aus dem Aufrunden eine Anpassung um 28,6 % zur Folge hat.

Über die vorgeschlagenen höheren Größenkriterien hinaus soll den EU-Mitgliedstaaten zudem (wie bisher auch bereits) gestattet werden, über die oben genannten Werte hinausgehende Schwellenwerte für kleine Gesellschaften festzulegen. Diese dürfen jedoch EUR 7.500.000,00 für die Bilanzsumme und EUR 15.000.000,00 für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Die zeitlich sehr kurze Kommentierungsfrist für den Vorschlag der EU-Kommission war auf drei Wochen beschränkt und lief bis zum 06.10.2023. Am 05.10.2023 hat das IDW von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht und sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission zu dem Vorschlag geäußert.

Das IDW erachtet es für nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, eine Anpassung der monetären Schwellenwerte an die Entwicklung der Kaufkraft vorzunehmen. So kann verhindert werden, dass ein Unternehmen oder ein Konzern, dessen Geschäftstätigkeit sich nicht tatsächlich ausgeweitet hat, allein wegen der Inflationsentwicklung höheren Anforderungen an die Berichterstattung, Prüfung und Offenlegung unterliegt. Dies spricht für eine Anhebung der Größenkriterien im Umfang der zu beobachtenden Inflation.

Dennoch weist das IDW darauf hin, dass die Anhebung der Größenkriterien zur Folge haben wird, dass bislang prüfungspflichtige Unternehmen aus der Prüfungspflicht herausfallen werden. Damit entfällt für diese Unternehmen und auch ihre Stakeholder der mit der Abschlussprüfung verbundene Nutzen. Auch wenn der Nutzen der Abschlussprüfung im Gegensatz zu den Kosten sehr schwer zu quantifizieren ist, sollte er nicht unterschätzt werden und wird in vielen Fällen die Kosten übersteigen. Auch vor diesem Hintergrund obliegt die Aufgabe der Festlegung, welche Unternehmen prüfungspflichtig sein sollen, letztlich dem Gesetzgeber.

Die neuen Größenkriterien sollen gemäß dem Entwurf bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden sein. Es ist derzeit noch offen, wann und wie der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Wahlrechts die konkrete Ausgestaltung der Größenkriterien im HGB anpassen wird.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

EU-Parlament legt Verhandlungsposition zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD fest

Das Europäische Parlament hat am 24.06.2025 seine Position zur Überarbeitung der CSRD und CSDDD im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgestellt. Die Vorschläge, die im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative der EU zur Vereinfachung regulatorischer Anforderungen stehen, sehen umfassende Erleichterungen vor – von höheren Schwellenwerten über die Begrenzung von Pflichten entlang der...
Tax Audit Sustainability FAAS

Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen

Die geleistete Rückzahlung von Einspeisevergütungen ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, sondern als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen. Nach § 3c Abs. 1 EStG seien Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie durch dasselbe Ereignis veranlasst sind, wie steuerfreie Einnahmen und daher mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem, wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Weil...
Audit Advisory Sustainability

IDW Knowledge Paper: Bilanzierung von grünen Finanzierungen (Update)

Die wachsende Bedeutung nachhaltiger Finanzierungen für eine grünere Wirtschaft und eine nachhaltige Gesellschaft rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmen, Investoren und Regulierungsbehörden. Mit dem Knowledge Paper zur Bilanzierung grüner Finanzierungen wird ein Beitrag zur Diskussion um deren Behandlung nach den IFRS-Standards und handelsrechtlichen Vorschriften geleistet. Die Neuerungen, insbesondere...
Advisory Sustainability

EU-Rat legt Verhandlungsposition zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD fest

Der Rat der Europäischen Union hat am 23.06.2025 seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsbezogenen Richtlinien CSRD und CSDDD festgelegt. Die Vorschläge stehen im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative der EU zur Vereinfachung regulatorischer Anforderungen. Ziel ist es, die Berichtspflichten stärker auf große Unternehmen auszurichten und kleine sowie mittlere Unternehmen zu...