https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-5/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-4/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu-2/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/corinna-boecker/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker/

News

IDW RS FAB 100 – Entwurf einer Modulverlautbarung zu ESRS 1 (ESRS 1-M1.3)

Entwurf ESRS 1-M1.3: Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen diversifizierte Konzerne vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich der Identifikation von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse. Das IDW unterstreicht die Bedeutung einer maßgeschneiderten Kombination aus Top-Down- und Bottom-Up-Ansätzen als Methodik bei der Bestimmung der wesentlichen Berichtsthemen. Dies soll eine transparente Berichterstattung, die den Anforderungen diversifizierter Konzerne entspricht und deren vielseitige Geschäftsaktivitäten umfassend abbildet, ermöglichen.

Angesichts der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen nach bestimmten Größenkriterien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verpflichtet, entstehen nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Berichtsstandards viele praktische Fragen. Das IDW adressiert und beantwortet ausgewählte und besonders relevante Fragen in einer sog. Modulverlautbarung zu den ESRS: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100). Jedes einzelne Modul stellt dabei eine eigenständige Aussage dar, die übergreifend in der Modulverlautbarung zusammengefasst werden. Die Module dienen dazu, Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Interpretation und Anwendung der ESRS zu unterstützen.

Mit Datum vom 20.02.2024 wurden am 06.03.2024 fünf erste Modulentwürfe veröffentlicht, von denen sich vier auf die Wesentlichkeitsanalyse beziehen. Der fünfte Entwurf behandelt Fragen der Einbeziehung unwesentlicher Tochterunternehmen in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachfolgend wird der dritte Modulentwurf vorgestellt.

Modul M1.3 – Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen

Mutterunternehmen von diversifizierten Konzernen, die Geschäftstätigkeiten in unterschiedlichen Branchen ausüben, stehen mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor der besonderen Herausforderung, über potenziell vielfältige Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten zu müssen.

Um die Herausforderungen bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse in diversifizierten Konzernen zu adressieren, sind nach Auffassung des IDW drei spezifische Aspekte zu berücksichtigen.

Mit diesem Modulentwurf ESRS 1-M.1.3 will das IDW den berichtspflichtigen Unternehmen eine Hilfestellung zu Fragen betreffend der praktischen Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sowie der Identifikation berichtspflichtiger Inhalte und der Aufschlüsselung von Informationen bei diversifizierten Konzernen geben. Die Frist zur Stellungnahme zu diesem Modulentwurf läuft noch bis zum 30.06.2024.

Frage 1: Gibt es eine spezielle Methodik der Wesentlichkeitsanalyse bei diversifizierten Konzernen?

Die ESRS geben keine spezifische Methodik für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse vor, sondern diese ist flexibel an die individuellen Verhältnisse des Unternehmens oder Konzerns anzupassen. Im Konzern gilt: Gemäß ESRS 1.102 erfolgt die Bewertung dieser Aspekte durch das Mutterunternehmen für die gesamte konsolidierte Gruppe, einschließlich aller Tochterunternehmen, unabhängig von der rechtlichen Konzernstruktur. Dies unterstreicht die Relevanz einer ganzheitlichen Betrachtung über die gesamte Konzernstruktur hinweg.

Für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse im Konzernkontext sind grundsätzlich verschiedene Ansätze denkbar:

  • Der Top-Down-Ansatz, bei dem die Analyse auf Konzernebene erfolgt und die den Tochterunternehmen zuzuordnenden Auswirkungen, Risiken und Chancen aus der Perspektive des Konzerns ermittelt und bewertet werden.
  • Der Bottom-Up-Ansatz, der mit einer Analyse auf Ebene der Tochterunternehmen beginnt und anschließend eine Konsolidierung der Ergebnisse auf Konzernebene vorsieht. Hierbei müssen solche Themen eliminiert werden, die zwar auf Ebene der Tochterunternehmen wesentlich sind, jedoch nicht auf Konzernebene.

Konzeptionell führen diese beiden Ansätze zum gleichen Ergebnis, nämlich zu den gleichen als wesentlich identifizierten nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Konzerns. Das IDW vermutet, dass in der Praxis zukünftig häufig eine Mischform aus beiden Ansätzen angewendet werden wird, um den unternehmensspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden.

Frage 2: Sind die aus Konzernsicht wesentlichen Informationen über Auswirkungen, Risiken und Chancen aller Tochterunternehmen in einem konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen?

Gemäß ESRS 1.62 sollen die Berichtsgrenzen der Nachhaltigkeits- und der Finanzberichterstattung eines Konzerns grundsätzlich übereinstimmen, wobei als berichtendes Unternehmen der gesamte Konzern gilt. ESRS 1.102 fordert, dass wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für die gesamte konsolidierte Gruppe, einschließlich aller Tochterunternehmen, bewertet und berichtet werden (es sei denn, ein Thema ist auf Ebene eines Tochterunternehmens wesentlich, nicht jedoch auf Konzernebene; vgl. Frage 1). Falls jedoch spezifische Strategien, Maßnahmen oder Ziele nur bestimmte Teilbereiche eines Konzerns betreffen, ist auch nur über diese zu berichten, wobei eine klare Abgrenzung der betroffenen Teilbereiche erforderlich ist. Eine Aufschlüsselung der Informationen kann notwendig sein, sofern dies für ein angemessenes Verständnis der wesentlichen Auswirkungen erforderlich ist.

Frage 3: Welche Anforderungen werden an die Aufschlüsselung von Informationen auf Konzernebene gestellt? Nach ESRS 1.54 müssen Informationen angemessen aufgeschlüsselt werden (z. B. nach Land, Standort oder Vermögenswert). ESRS 1.103 erweitert diese Anforderung speziell für Konzerne: Erhebliche Unterschiede in den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zwischen der Konzernebene und einzelnen Tochterunternehmen müssen in der konsolidierten Berichterstattung deutlich gemacht werden. Insbesondere bei diversifizierten Konzernen mit Aktivitäten in verschiedenen Branchen kann dies der Fall sein. Die Beurteilung dessen, was als „erheblich“ gilt, soll sowohl unternehmensspezifische Besonderheiten als auch das Geschäftsmodell berücksichtigen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

IDW veröffentlicht sieben neue Modulentwürfe zur Auslegung der ESRS

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere ESRS Modulentwürfe verabschiedet. Diese sollen Nachhaltigkeitsprüfer und Unternehmen bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS unterstützen. Sie wurden am 29.11.2024 veröffentlicht und stehen bis 31.03.2025 zur Konsultation. Der FAB...
Advisory Sustainability

CSRD und ESRS: EU gibt Hilfestellungen zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission hat am 13.11.2024 eine umfassende Sammlung von Fragen und Antworten (FAQ) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Berichterstattungspflichten gemäß den europäischen Vorgaben sicher und korrekt zu erfüllen. Die FAQ bieten bspw. Orientierung zu Themen wie Anwendungspflichten, Berichterstattung über Wertschöpfungsketten und Prüfungspflichten. Sie richten...
Advisory Sustainability

Verspätete Umsetzung der CSRD und ihre Folgen

Die notwendige Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht steht aktuell noch aus. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition ist es höchst unsicher, wann dies nun erfolgen wird. Nach der CSRD müssen einige Gesellschaften allerdings bereits für 2024 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen prüfen lassen. Für diese stellen...
Audit Advisory Sustainability

ESMA-Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2024 veröffentlicht

Am 24.10.2024 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (ECEP) für die anstehende Prüfungssaison bekannt. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2024 relevant. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat zusammen mit...