https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/andreas-kuhn-3/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/volker-blau/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/lorenz-neu/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/sanja-mitrovic/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/michael-vodermeier/
https://kleeberg-nachhaltigkeit.de/team/corinna-boecker-2/

News

EU überarbeitet deutsche Fassung der Nachhaltigkeits­berichtsstandards (ESRS)

Weitere Berichtigung des ersten Satzes der Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Europäische Union hat am 09.08.2024 eine weitere Korrektur der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90457). Diese Berichtigung betrifft vor allem die deutsche Sprachfassung der neuen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), die ursprünglich im Dezember 2023 im EU-Amtsblatt enthalten waren.

Am 09.08.2024 veröffentlichte die EU im Amtsblatt der Europäischen Union eine Korrektur der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, die wiederum die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (sog. Bilanzrichtlinie) um Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ergänzte. Die Aktualisierung (2024/90457) betrifft insbesondere die deutschen Sprachversionen der Verordnungsanhänge, die den ersten Satz der ESRS umfassen, bestehend aus zwölf Standards.

Die ursprüngliche Veröffentlichung der ESRS vom 31.07.2023 im EU-Amtsblatt erfolgte am 22.12.2023. Die Standards gelten als wesentlicher Baustein zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen offenzulegen. Zusammen mit den einheitlichen Berichtsstandards soll die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU verbessert werden. Die nun veröffentlichte zweite Berichtigung an den ESRS folgt einer ersten Korrektur im April 2024, die mehrere Sprachfassungen betraf und vor allem redaktionelle Anpassungen zur Folge hatte.

Die aktuellen Änderungen zielen primär darauf ab, die Genauigkeit der deutschen Übersetzung zu optimieren, um Missverständnisse in der Anwendung der Standards zu vermeiden. Die Berichtigung umfasst Korrekturen von Rechtschreibfehlern, fehlerhaften Verweisen sowie weiteren sprachlichen Ungenauigkeiten, die im ursprünglichen Text aufgetreten sind.

Diese weitere Berichtigung der ESRS unterstreicht die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards und die Bedeutung präziser Übersetzungen für eine einheitliche Anwendung in der gesamten EU.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Sustainability FAAS

Rückwirkende Satzungsänderung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen der öffentlichen Hand können Satzungen nicht beliebig rückwirkend ändern, um Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu umgehen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt klar: Eine Befreiung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Organisationen können mittelbar von der Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen...
Advisory Sustainability

„Stop-the-Clock“-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlich

Mit der Veröffentlichung der „Stop-the-Clock“-Richtlinie zur Änderung der CSRD im EU-Amtsblatt am 16.04.2025 ist die befristete Verschiebung der Anwendungspflichten nach CSRD und CSDDD offiziell. Große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU erhalten dadurch zwei Jahre mehr Zeit für die erstmalige Nachhaltigkeitsberichterstattung, für die CSDDD wurde die Frist zur Umsetzung durch die...
Advisory Sustainability

März 2025: Europa mit Wärmerekord – Arktisches Meereis auf historischem Tiefstand

Europa verzeichnete im März 2025 den wärmsten Monat seit Beginn der Aufzeichnungen, während die Ausdehnung des arktischen Meereises auf ein historisches Tief sank. Aktuelle Daten von Copernicus verdeutlichen, wie der fortschreitende Klimawandel zunehmend messbare Auswirkungen hat. Damit verbunden steigen auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere hinsichtlich physischer Klimafolgen wie...
Advisory Sustainability

EU-Rat stimmt Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten zu

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.04.2025 dem sog. „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt. Damit wird die Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU um zwei Jahre verschoben. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese Änderungen an der CSRD bis Ende 2025 in nationales Recht zu überführen. Am 14.04.2025 hat...