Das EU-Parlament und der EU-Rat haben einer Verschiebung der sektorspezifischen Berichtstandards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugestimmt. Die neue Frist ist nun der 30.06.2026.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einer vorläufigen Vereinbarung zugestimmt, die eine Verschiebung der Einführung der sektorspezifischen Berichtstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorsieht. Ursprünglich war eine frühere Implementierung geplant. Nun wurde die Frist bis längstens zum 30.06.2026 verlängert.
Diese Entscheidung folgt auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von Ende 2023 und zielt darauf ab, den von der CSRD-Berichtspflicht betroffenen Unternehmen zunächst mehr Zeit zu geben, sich auf die Implementierung der bereits veröffentlichten allgemein gültigen – sektorübergreifenden – ESRS zu konzentrieren, die als Grundlage für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen.
Die Verschiebung ermöglicht es zudem den Entwicklern der Standards, die Qualität und Relevanz der sektorspezifischen Berichtsanforderungen weiter zu verfeinern, um sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen der verschiedenen Branchen innerhalb der EU gerecht werden. Zudem wird in der Vereinbarung betont, dass die entwickelten sektorspezifischen Standards unmittelbar nach ihrer Fertigstellung, und somit potenziell vor dem festgelegten Fristende am 30.06.2026, veröffentlicht werden sollen.